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Heft 153: Ostdeutschland 2020

30 Jahre Beitritt, Integration und Transformation

Von: Ulrich Busch

Heft 153: Ostdeutschland 2020

Das vorliegende Heft enthält die überarbeitete und ergänzte Fassung eines Vortrages, den Dr. Ulrich Busch zu diesem Thema im Rahmen einer Veranstaltung der Hellen Panke am 11. März 2020 in Berlin gehalten hat.
In den Anhang wurde eine Auswahl von Veröffentlichungen des Autors zu dieser Thematik aufgenommen.

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Autor:
Ulrich Busch
Dr. oec. habil., Bankkaufmann, Finanzwissenschaftler, Mitglied der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin e.V., bis 2010 Dozent für Volkswirtschaftslehre an der Humboldt-Universität, der TU Berlin sowie der Frankfurt School of Finance & Management in Frankfurt am Main, Redakteur des sozial- und geisteswissenschaftlichen Journals Berliner Debatte Initial, Herausgeber und Autor zahlreicher Arbeiten zur Wirtschaftstheorie und -politik, Mitglied der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik e.V.

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INHALT

Abstract                                                                                                  

  1. Beitritt als Anschluss                                                                     
  2. Integration als Konvergenz                                                       
  3. Konvergenz als Spezifikum der Transformation                    
  4. Determinanten der Konvergenz                                               
  5. Berichterstattung als Konvergenzanalyse                               
  6. Blockierte Transformation                                                        
  7. Fazit                                                                                                

Ausgewählte Veröffentlichungen des Autors                                   

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LESEPROBE

Abstract

Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten auf dem Wege des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland hatte die einseitige Adaption der ostdeutschen Strukturen, Verhältnisse, Rechtsnormen und Werte an westdeutsche sowie einen beispiellosen Institutionen-, Eliten- und Finanztransfer von West nach Ost zur Konsequenz. Das Pendant hierzu ist ein nicht weniger bedeutsamer Ressourcentransfer an Arbeitskräften, Sachkapital und Eigentumsrechten von Ost nach West, der inzwischen durch einen Mieten-, Gewinn- und Kapitaltransfer ergänzt wird. Dies erschwert die Integration Ostdeutschlands in Staat, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft der Bundesrepublik und hat dazu geführt, dass das Beitrittsgebiet auch 30 Jahre nach der Vereinigung noch immer ein fragmentierter sowie politisch, ökonomisch, finanziell und kulturell vom Westen abhängiger und dominierter Teil Deutschlands ist. Die Konsequenzen dieser Entwicklung zeigen sich in der Stagnation des Konvergenzprozesses, im Zurückbleiben Ostdeutschlands in der wirtschaftlichen Dynamik und bei der Angleichung der Lebensverhältnisse, im abweichenden Wahlverhalten der Ostdeutschen sowie in der Einschätzung der Menschen, dass der Vereinigungsprozess keine ungeteilte Erfolgsstory war.

1. Beitritt als Anschluss
Im Herbst 1989 stand die DDR am Scheideweg: Das alte, von der SED unter Erich Honecker und (seit 18.10.1989) Egon Krenz dominierte System hatte abgewirtschaftet. Als letzter verzweifelter Schritt zur Beruhigung der Lage wurden am 9. November die Grenzen zur Bundesrepublik und zu West-Berlin geöffnet. Diese später als „Mauerfall“ apostrophierte Maßnahme sollte als Ventil für den gestiegenen politischen Druck im Innern dienen, markierte zugleich aber den beginnenden Untergang der zweiten deutschen Republik.

Während die Regierung unter Hans Modrow und Christa Luft (ab 18.11.1989) noch versuchte, mit demokratischen und marktwirtschaftlichen Reformen die DDR als Staat und den Sozialismus als Gesellschaftsordnung zu retten, arbeitete man in Bonn bereits fieberhaft an deren Übernahme. So räumte der damals im Bundesfinanzministerium in Bonn tätige Thilo Sarrazin ein, am 06. November 1989, also drei Tage vor dem Mauerfall, einen „ersten Plan“ für die Einführung der D-Mark in der DDR vorgelegt zu haben.(1)  Er konnte sich dabei auf Vorarbeiten des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen und des Forschungsbeirats für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands stützen.(2)

Drei Monate später, am 06. Februar 1990, stellte Bundeskanzler Helmut Kohl der Bundestagsfraktion seiner Partei das bis dato weder mit der Bundesbank abgestimmte noch mit Finanzexperten aus der Wissenschaft diskutierte Projekt „Währungsunion“ vor. Mit der einseitigen Erklärung der Bundesregierung, das Währungsgebiet der D-Mark auf die DDR ausdehnen zu wollen, waren die Weichen für die deutsche Vereinigung gestellt und niemand – keine Bundesbank, kein Bundeswirtschaftsmister, keine DDR-Regierung, kein Sachverständigenrat und keine Intervention aus dem Ausland – vermochte es mehr zu stoppen, zu verändern oder auch nur aufzuschieben.

Die Bevölkerung der DDR, die bis Dezember 1989 mehrheitlich noch für eine „Beibehaltung der DDR als souveräner Staat“ plädiert hatte(3), vollzog zum Jahreswechsel eine Richtungsänderung: Anfang Februar 1990 befürworteten 79 Prozent der Befragten eine „Wiedervereinigung“.(4) Bewirkt hatten diesen Sinneswandel der Auftritt Helmut Kohls am 19.12.1989 in Dresden und sein Angebot einer baldmöglichen Währungsunion vom 6. Februar 1990. Unter Verweis auf das „Zeitfenster“, das nicht ewig offenstehe, wurden die bisherigen Überlegungen, die auf „ein organisches Zusammenwachsen“ der beiden deutschen Staaten im Rahmen „konföderativer Strukturen“ gerichtet waren,(5) nun durch eine Strategie abgelöst, die auf den raschen Anschluss der DDR und deren vollständige Inkorporation in die Bundesrepublik Deutschland setzte. Mit dieser Strategie errang die von der CDU geführte „Allianz für Deutschland“ bei den Wahlen in der DDR am 18. März 1990 einen grandiosen Sieg. Das Wahlergebnis war ein klares Votum für die deutsche Einheit und eine Absage an alle Vorstellungen, die von der Fortexistenz der DDR oder einem „Dritten Weg“ ausgingen. Stattdessen stand jetzt die staatliche Vereinigung der beiden deutschen Staaten auf der Tagesordnung. Was folgte, war die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen dafür sowie eine entsprechende Umformung bestehender Strukturen und Institutionen im künftigen Beitrittsgebiet.

Für den währungs- und wirtschaftspolitischen Anschluss der DDR war das Inkrafttreten der „Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion“ zum 1. Juli 1990 gemäß Staatsvertrag vom 18.05.1990 ausschlaggebend, für die staatliche Vereinigung der „Beitritt“ gemäß Art. 23 GG am 3. Oktober 1990 gemäß Einigungsvertrag vom 31.08.1990. Mit diesen beiden Schritten wurde die Selbstauflösung der DDR besiegelt und die 1945 von den Alliierten verfügte Teilung Deutschlands sowie die seit 1949 bestehende Zweistaatlichkeit überwunden.(6)

Für die Herstellung der deutschen Einheit hätte es andere Möglichkeiten als den Beitritt gemäß Art. 23 GG gegeben und das Grundgesetz selbst sah dies bekanntlich auch anders vor.[7] Der Beitritt erschien den Verantwortlichen indes als die schnellste und unkomplizierteste Lösung, da er die Inkorporation des Beitrittsgebiets in das bestehende Staats- und Wirtschaftsgefüge der Bundesrepublik ermöglichte, ohne dass es einer strukturellen Veränderung desselben bedurfte. Dadurch konnte die Macht des westdeutschen Kapitals territorial ausgedehnt, der Sozialismus auf deutschem Boden real liquidiert und ideologisch desavouiert und der Kapitalismus in Gestalt der „Sozialen Marktwirtschaft“ gestärkt werden. Darüber hinaus sollte durch dieses Vorgehen ein politisches Ziel erreicht werden, nämlich die Festigung der Regierungsmacht der konservativ-liberalen Koalition. Dies wurde auch erreicht, wie die Wahlen am 2. Dezember 1990 bestätigen sollten.

Die deutsche Vereinigung stand im Zeichen der gegen Ende der 1970er Jahre in der Welt eingeleiteten und 1982 in der Bundesrepublik politisch vollzogenen „konservativen Wende“ und war damit Teil der globalen finanzmarktkapitalistischen Transformation. Dies fand in den Verträgen zur Einheit sowie in konkreten Maßnahmen zu deren Umsetzung, wie z. B. dem novellierten Treuhandgesetz vom 17.06.1990[8], beredten Ausdruck. Seit 30 Jahren wird darüber diskutiert, ob es damals Alternativen zu dem praktizierten Vorgehen gegeben hätte. Natürlich gab es Alternativen: Zum einen den in Art. 146 GG vorgezeichneten Weg, zum anderen aber auch die Möglichkeit einer zukunftsorientierten Transformation in Ostdeutschland, statt einer „Blaupause“ des westdeutschen Modells. Richtig ist aber auch, dass es für diese Alternativen keine demokratische Mehrheit in der ostdeutschen Bevölkerung gab und Bestrebungen in dieser Richtung auch von der bundesdeutschen Regierung, den Medien und anderen einflussreichen Kräften nicht unterstützt wurden. Zudem gibt es „wenig Anlass“ für die Annahme, „andere Wege wären komplikationsloser verlaufen“[9]. Dies wären sie vermutlich nämlich nicht. Sie hätten jedoch mit Sicherheit andere Ergebnisse hervorgebracht. Und dies wäre, gemessen an den heutigen Resultaten, wahrscheinlich schon als Vorzug zu werten.

Im Übrigen macht es wenig Sinn, drei Jahrzehnte nach dem Vollzug der deutschen Einheit über nicht realisierte Alternativen und verpasste Möglichkeiten zu debattieren. Eine derartige kontrafaktische Geschichtserörterung[10] ist nur dann produktiv, wenn es dabei um die Diskussion von Schlussfolgerungen und Modellen für die Zukunft geht, also beispielsweise in Bezug auf Korea.[11] Für Deutschland sind indes die Würfel gefallen. Es kann hier nur noch darum gehen, die vollzogenen Prozesse sorgfältig zu analysieren und daraus Konsequenzen für die zukünftige Entwicklung Gesamtdeutschlands abzuleiten. Gesonderte Optionen für Ostdeutschland, wie z. B. die Schaffung einer Sonderwirtschaftszone, die Erhaltung industrieller Kerne oder die Konservierung besonderer tradierter Eigenheiten, gibt es dagegen heute, nach dreißig Jahren deutscher Vereinigung, nicht mehr.

Trotz ihrer umstrittenen Bilanz war die deutsche Vereinigung von der Mehrheit der Bevölkerung in Ost und West gewollt und damit demokratisch legitimiert. Sie erscheint heute im Unterschied zu früheren Einigungsprozessen in der deutschen und europäischen Geschichte als irreversibel. Es gab nach 1990 deshalb auch keinerlei Versuche einer erneuten Sezession oder Rückkehr zur Zweistaatlichkeit. Selbst die Diskussionen um Alternativen zu dem als „Wiedervereinigung“ apostrophierten „Anschluss“ der DDR an die Bundesrepublik (12) sind inzwischen verstummt. Einzig der gewählte Weg der Übernahme der DDR-Wirtschaft über die Ausdehnung der Währungshoheit der Bundesrepublik auf das Gebiet der DDR und bestimmte Maßnahmen, wie die einseitig an westdeutschen Interessenten orientierte Privatisierung der ostdeutschen Industrie, die Restitutionsregelung, die Liquidierung von Bildungs-, Forschungs- und Kultureinrichtungen und der radikale Elitenaustausch, geben nach wie vor Anlass zu heftiger Kritik.[13] Die Vereinigung selbst aber steht damit nicht zur Disposition, weder bei einer der im Bundestag vertretenen Parteien noch bei der großen Mehrheit der Bevölkerung. Sie ist daher auch in der praktizierten Form des Beitritts gemäß Art. 23 GG als „geglückt“ zu werten.

Nichtsdestotrotz ist der Vereinigungsprozess damit nicht abgeschlossen. Vielmehr war die vollzogene Selbstauflösung der DDR und der Beitritt zur Bundesrepublik nur der erste Schritt in einem langen Prozess. Diesem folgt nun konsequenterweise die Integration der neuen Länder in die Gesellschaft der Bundesrepublik. Damit aber begann eine weitaus kompliziertere Entwicklung, zumal die Bedingungen des Beitritts die Integration nicht befördert, sondern eher belastet haben. Wie heute sichtbar wird, ist dieser Prozess auch nach dreißig Jahren nicht bewältigt, geschweige denn als erledigt anzusehen. Dabei bewirkt die Ungleichzeitigkeit einzelner Abläufe und die Tatsache, dass sich politische, rechtliche, wirtschaftliche, soziale, mentale und kulturelle Momente nicht decken, dass Ostdeutschland für einen längeren Zeitraum Merkmale einer fragmentierten Übergangs- und Vereinigungsgesellschaft aufweist.[14]

Obwohl seit dem 3. Oktober 1990 staats- wie verfassungsrechtlich integraler Bestandteil der Bundesrepublik zeichnet sich Ostdeutschland bis heute durch spezifische Merkmale aus. Zu diesen gehören eine besondere politische Struktur und Parteienpräsenz, wirtschaftliche und soziale Niveauunterschiede gegenüber Westdeutschland sowie mentale und kulturelle Eigentümlichkeiten, die das Beitrittsgebiet als relativ eigenständige territoriale Einheit und die ostdeutsche Bevölkerung als eine besondere ethnische Spezies erscheinen lassen. Im Vereinigungsdiskurs der 1990er Jahre fand dies in der Debatte um die „innere Einheit“[15] – im Unterschied zur staatlichen Einheit – sowie in der Diskussion um die Herausbildung einer „ostdeutschen Identität“ seinen Niederschlag.[16]

In den Untersuchungen hierzu wurden durchaus zutreffende Beobachtungen angestellt, in der Argumentation finden sich aber auch Schwächen. Diese bestehen insbesondere darin, dass die komparativen Analysen vor allem auf geistig-kulturelle, weltanschauliche und mentale Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschen abstellen, also auf traditions- und sozialisationsbedingte Wertdifferenzen, während die materiellen Lebensbedingungen als wichtigste Determinante unterbelichtet bleiben. Die Realisierung der „inneren Einheit“ ist aber in erster Linie eine Frage der Einheitlichkeit der materiellen Lebensbedingungen. Solange es hier zwischen Ost und West noch gravierende Unterschiede gibt, ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, wie im Grundgesetz postuliert (Art. 72 GG), nicht erreicht und die deutsche Einheit folglich nicht vollendet. Für Ostdeutschland gilt derweil ein „unterprivilegierter Sonderstatus“[17], womit sich Regelungen zur Schlechterstellung der Bevölkerung, z. B. bei Löhnen und Sozialleistungen, „begründen“ lassen, aber auch bestimmte Forderungen an die Politik hinsichtlich der Strukturförderung und öffentlicher Finanztransfers.

Dass diese Problematik auch heute noch aktuell ist, zeigen die „Jahresberichte der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit“. So war dort 2017 zu lesen, dass trotz aller Erfolge, die seit Beginn des Einigungsprozess zu verzeichnen sind, „noch ein gutes Stück Weg zu gehen (bleibt), um noch bestehende […] Unterschiede zwischen Ost und West […] zu überwinden“[18]. Bei diesen Unterschieden aber handelt es sich nicht etwa um marginale Differenzen, sondern um „erhebliche“ Diskrepanzen in den Lebensbedingungen. 2018 wurde dies bekräftigt, indem von der Bundesregierung betont wurde, dass es „weiter deutliche Unterschiede zwischen Ost und West“ gibt und dass dies die Menschen im Osten sehr wohl spüren würden.[19] Im aktuellen Bericht von 2019 wird die Dramatik des Nichterreichens der Zielstellung noch verstärkt, indem formuliert wird, dass es darum gehe, „bestehende Disparitäten zu verringern und deren Verfestigung zu verhindern“[20]. Dies verweist auf eine bislang unvollständige oder fragmentierte Integration des Beitrittsgebiets bzw. auf die Charakteristik Ostdeutschlands als einer nach wie vor „frakturierten“ Transformationsgesellschaft.[21]

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[1]  Ich beziehe mich hier auf einen Report des MDR vom 1. März 2020. Ein gleichlautende Äußerung Sarrazins findet sich aber bereits im Magazin Superillu Nr. 27 und 28 aus dem Jahre 2010 sowie im Deutschland Archiv 3/2010, S. 419–425.
[2]  Vgl. Karl Keinz Roth: Anschließen, angleichen, abwickeln. Die westdeutschen Planungen zu Übernahme der DDR 1952 bis 1990, Hamburg 2000: konkret.
[3]  Bettina Westle: Strukturen nationaler Identität in Ost- und Westdeutschland. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 44, H. 3 (1992), S. 461–488, hier S. 464.
[4]   Peter Förster/Günter Roski: DDR zwischen Wende und Wahl, Berlin 1990: LinksDruck.
[5]  Helmut Kohl: Reden und Erklärungen zur Deutschlandpolitik, Bonn 1990: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, S. 112 ff. und 120.
[6]  Neben den genannten Verträgen bildeten hierfür weitere Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen die Grundlage, insbesondere der Zwei-Plus-Vier-Vertrag vom 12.09.1990 (vgl.: Die Verträge zur Einheit Deutschlands 1990: Beck).
[7]   Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 146, München 1990: Beck.
[8]  Vgl. Gbl. der DDR 1990, Teil I, S. 300.
[9]  Ilko-Sascha Kowalczuk: Die Übernahme. Wie Ostdeutschland Teil der  Bundesrepublik wurde, München
2019: Beck.
[10]  Vgl. Jörg Roesler: Was wäre geschehen, wenn … Nachdenken über Alternativen zur DDR-Geschichte, hefte zur ddr-geschichte 128, Berlin 2013: Helle Panke.
[11]  Vgl. Eun-Jeung Lee: Diskurse um die deutsche Einheit in Korea, in: Berliner Debatte
Initial 30 (2019) 4, S. 57–66.
[12] Der Terminus „Anschluss“ ist – auch im historischen Vergleich – durchaus zutreffend (vgl. Jörg Roesler: Der Anschluss von Staaten in der modernen Geschichte, Frankfurt a.M. 1999: Peter Lang). Im offiziellen Sprachgebrauch wird er aber vermieden und stattdessen von „Wiedervereinigung“ gesprochen. Dies auch aus Gründen der Abgrenzung gegenüber dem Anschluss Österreichs 1938 an das Deutsche Reich. Gerade dieser „Anschluss“ aber galt offiziell als „Wiedervereinigung“ (vgl. Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich v. 13. März 1938, www.documentarchiv.de/ns/1938/anschluss_oesterreich_deutsche-reich.html) (08.07.2019).
[13] Vgl. Christa Luft: Treuhandreport, Berlin 1992: Aufbau; Wilhelm Hankel: Die sieben Todsünden der Vereinigung, Berlin 1993: Siedler; Edelbert Richter: Aus ostdeutscher Sicht. Wider den neoliberalen Geist, Köln u.a. 1998: Böhlau; Rolf Reißig: Die gespaltene Vereinigungsgesellschaft, Berlin 2000: Dietz; Raj Kollmorgen: Ostdeutschland. Beobachtungen einer Übergangs- und Teilgesellschaft, Wiesbaden 2005; Ders.: Der Beitritt als soziales Experiment. Geschichte und Folgen einer Verdrängung, in: Yana Milev/Franz Schultheis (Hg.): Entkoppelte Gesellschaft – Ostdeutschland seit 1989/90: Tatbestände, Berlin u.a. 2019: Peter Lang, S. 153–178; Ulrich Busch: Transfer West-Ost und Ost-West: Wer machte das große Geschäft? In: Fritz Vilmar (Hg.): Zehn Jahre Vereinigungspolitik, Berlin 2000: Trafo-Verlag, S. 161–192; Ulrich Busch: Am Tropf. Die ostdeutsche Transfergesellschaft, Berlin 2002: Trafo; Ulrich Busch: Die Währungsunion, in: Hannes Bahrmann/Christoph Links (Hg.): Am Ziel vorbei. Die deutsche Einheit – eine Zwischenbilanz, Berlin 2005: Ch. Links, S. 75–92; Otto Köhler: Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte, Berlin 2011: Das neue Berlin; Yana Milev: Das Treuhandtrauma, die Spätfolgen der Übernahme, Berlin 2020: Das Neue Berlin.
[14] Ulrich Busch/Rainer Land (Hg.): Zur Lage in Ostdeutschland, in: Berliner Debatte Initial, 17 (2006) 5, S. 2–96.
[15] Hans-Joachim Veen: Innere Einheit – aber wo liegt sie? In: Aus Politik und Zeitgeschichte B 40/41/1997, S. 19–28; Heiner Meulemann (Hg.): Werte und nationale Identität im vereinten Deutschland. Erklärungsansätze der Umfrageforschung, Opladen 1998: Leske + Budrich.
[16] Detlef Pollack/Gert Pickel: Die ostdeutsche Identität – Erbe des DDR-Sozialismus oder Produkt der Wiedervereinigung? In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 41/42/1998, S. 9–23.
[17] Klaus v. Beyme: Die Transformation Ostdeutschlands im Vergleich der postkommunistischen Systeme, in: Martin Benkenstein et al. (Hg.): Politische und wirtschaftliche Transformation Osteuropas, Wiesbaden 2001: VS Verlag, S. 5–29.
[18] Bundesregierung (2017): Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit, Berlin, S. 9.
[19] Bundesregierung (2018): Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit, Berlin, S. 10.
[20] Bundesregierung (2019): Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit, Berlin, S. 11.
[21] Steffen Mau: Lütten Klein. Leben in der ostdeutschen Transformationsgesellschaft, Berlin 2019: Suhrkamp, S. 243.

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