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Heft 226: Grund und Boden gehören in Gemeineigentum

Vorschläge für eine soziale Bodenordnung

Von: Christa Luft

Heft 226: Grund und Boden gehören in Gemeineigentum

  Heft 226: Grund und Boden gehören in Gemeineigentum
“No man made the land” (John Stuart Mill) 
Vorschläge für eine soziale Bodenordnung
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Der vorliegende Text ist die erweiterte Fassung des Vortrags von Prof. Dr. Christa Luft, den die Autorin am 22. Oktober 2019 im Verein „Helle Panke“ e.V. – Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin gehalten hat.

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 Autorin:
Christa Luft
Christa Luft ist Außenwirtschaftsökonomin. Sie war langjährig an der Berliner Hochschule für Ökonomie (HfÖ), der größten wirtschaftswissenschaftlichen Lehr- und Forschungseinrichtung der DDR, tätig, zuletzt als Rektorin. Von 1978 bis 1981 arbeitete sie als Stellvertretende Direktorin des Internationalen Ökonomischen Forschungsinstituts beim Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe in Moskau. Im Wendeherbst 1989 wurde sie in die Regierung Modrow berufen und mit dem Amt einer Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates für den Bereich Wirtschaft betraut. Nach Abwicklung der HfÖ im Jahre 1991 war sie Dozentin an dem von ihr mitbegründeten Institut für Internationale Bildung e.V., das Weiterbildungskurse für russisch sprechende Wirtschaftsfachleute anbot. Von 1994 bis 2002 gehörte Christa Luft als direkt gewählte Abgeordnete dem Deutschen Bundestag an und war haushaltspolitische Sprecherin der PDS-Fraktion und Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Sie ist Mitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin, des Kuratoriums der Stiftung der Freunde der Leibniz-Sozietät und der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde. Sie arbeitet als freischaffende Publizistin. 

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INHALT 

1. Warum dieses Thema? 
2.   Mit der Bodenfrage zusammenhängende Probleme und ihr   gesellschaftszerstörerisches Potenzial:   Untersucht am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland  
2.1 Explosion der Mieten 
2.2 Boom von Ackerlandpreisen 
2.3 „Krieg“ gegen den Boden  
2.4 Generierung leistungsloser Einkommen  
2.5 Nicht legitimierte gesellschaftliche Macht über Menschen 
3. Die Besonderheiten des Bodens   
4. Für eine gemeinwohlorientierte Bodenordnung – Den Boden schrittweise dem Marktmechanismus entziehen  
5. Ansätze, die Spekulation mit Grund und Boden kurzfristig  einzudämmen 
6. Der Kampf gegen die Bodenspekulation hat in Deutschland eine lange unvollendete Geschichte 
7. Die Bodenreform in Ostdeutschland sowie Grund und Boden im Verfassungsentwurf des Runden Tisches  
8. Gegenwärtig mögliche Schritte in Richtung einer gemeinwohlorientierten Bodenordnung   
9. Fazit 
Literatur   
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LESEPROBE

1. Warum dieses Thema?
Der Boden ist keine Ware wie jede andere, kein normales Konsumgut. Er ist begrenzt verfügbar, nicht beliebig reproduzier- oder vermehrbar. Er ist wie Luft und Wasser ein Grundlebensmittel und damit unentbehrlich für jeden Menschen. Die Crux: Seine Verfügbarkeit ist begrenzt, das Privateigentum daran aber nicht. Das ist ein nach Auflösung drängender Widerspruch, auch angesichts einer wachsenden Bevölkerung.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik gewährleistet das private Eigentum. Diese Gewährleistung schließt aber keinen Renditeschutz ein. Die Sicherung unbegründeter Eigentumsakkumulation ist nicht Inhalt des Eigentumsschutzes. “Ungleichheit darf ein gewisses Maß nicht überschreiten, sonst geht sie über in Unfreiheit.” Darauf hatte schon der inzwischen verstorbene Rechtsdenker und ehemalige Verfassungsrichter Ernst Böckenförde 1995 in seinem Sondervotum zur Reformierung der Vermögenssteuer hingewiesen. Ein Gedanke, an den es angesichts der “spekulativen Geldmaschine Grundeigentum” anzuknüpfen gilt. Es gibt kein grundgesetzlich verankertes Recht auf Wuchermieten und maßlose Renditen. Das Private unterliegt Grenzen, die das Gemeinwohl setzt.

Privates Grundeigentum ist kein Naturrecht. Schicksal und Wohlbefinden von Stadt- und Landbewohnern dürfen nicht von Spekulation und Gewinnerzielungsabsichten weniger Besitzender abhängig sein.

Wohnen ist für alle existenziell, also ein Grundrecht und bezahlbares Wohnen eine Frage der Menschenwürde. Das Grundgesetz garantiert Freizügigkeit, aber kein Recht auf eine bezahlbare Wohnung. Art.14 GG “Eigentum verpflichtet” muss also auch für Immobilienkonzerne und für Wohnungseigentümer generell als Gebot gelten, nicht ausschließlich dem auf Profitmaximierung gerichteten Individualinteresse zu folgen. Sonst mutiert Wohnen zum Luxusgut. Dem Recht auf Wohnen gebührt Vorrang vor dem Profitinteresse. Das zu sichern, erfordert eine Novellierung des Bodenrechts. Eine soziale Bodenordnung ist zur Humanisierung des Zusammenlebens der Menschen unverzichtbar und überfällig. Der Markt hat eklatant versagt, das Wohnungsproblem zu lösen. Besonders in Bereichen der Daseinsvorsorge und der Strukturen, die den sozialen Zusammenhalt und das Gefühl einer funktionierenden Gesellschaft vermitteln, haben Markt und Profit nichts verloren.

2. Mit der Bodenfrage zusammenhängende Probleme und deren gesellschaftszerstörerisches Potenzial Untersucht am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland

2.1 Explosion der Mieten

In Großstädten, Ballungszentren und darum gelegenen ländlichen Einzugsgebieten explodieren die Mieten. In Berlin z. B. sind seit 2011 die Angebotsmieten um 60 Prozent gestiegen. Die Entwicklung der Einkommen kommt da schon lange nicht hinterher. Ähnliches trifft für andere Großstädte und Ballungszentren zu. Verdrängung, Obdachlosigkeit und Entvölkerung der Innenstädte sind fatale Folgen, ebenso die ständige Angst einkommenschwächerer Mieterinnen und Mieter, wann sie betroffen sein werden. Eine aktuelle Studie der Berliner Humboldt-Universität stellt fest, dass ein Viertel aller Umzüge innerhalb des Berliner Stadtgebietes unfreiwillig erfolgt. Auch Existenzgründer und kleine Gewerbetreibende, oft Soloselbständige haben es schwer, bezahlbare Räume und Flächen für ihre Tätigkeit zu finden. Immer mehr Menschen müssen eine Wohnung weit entfernt vom Arbeitsort nehmen. Diese Distanz verursacht eine Zunahme des Verkehrs und der Lärmbelästigung sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen der Betroffenen. Von Verdrängung bedroht sind ebenfalls Kitas, Clubs, auch kleinere für den Kiez wichtige Geschäfte wie Bäckereien, weil Investoren Einkaufszentren und Luxusquartiere bauen wollen.

Private Bodenbesitzer machen beim Flächenverkauf und bei Vermietungen den Reibach[1], der Staat muss mit steuerfinanzierten Wohngeldzuschüssen ärmeren Mietern den Schutz ihrer Unterkunft sichern helfen, damit sie nicht irgendwo Unterschlupf suchen müssen oder gar auf der Straße landen. Früher hieß es: Die Reichen wohnen, wo sie wollen, die Armen dort, wo sie müssen. Inzwischen betrifft das auch Angehörige der Mittelschichten. Es kann also keine Lösung sein, immer mehr öffentliches, also Steuergeld als Wohngeldzuschuss in die überzogenen Renditeerwartungen von privaten Wohnungseigentümern und Miethaien zu pumpen. Allein in Berlin flossen seit 1998 1,5 Milliarden Euro in den Haushaltsposten “Kosten der Unterkunft” für Transferleistungsempfänger.[2] Das ist dem Wesen nach eine Subvention für die Immobilienkonzerne. ”Letztlich ist der Immobilienboom nichts weiter als eine große Umverteilung zum Finanzkapital, bei der die Bewohner doppelt gekniffen sind: Als Lohnabhängige müssen sie mit preiswerter Arbeit dem Unternehmen eine Kapitalrendite einspielen. Als Mieter oder Wohnungskäufer müssen sie die Renditeansprüche des Finanzkapitals oder der Grundeigentümer bedienen. Das ist der Kern der sogenannten “Wohnungsfrage”. (Kaufmann 2019, 19)

Ausweis von Milieuschutzgebieten, Zweckentfremdungsverbot, Mietpreisbremse usw. sind unverzichtbare Maßnahmen, letztlich aber Placebos. Die Berliner Mieten sind seit Einführung der Mietpreisbremse um 34 Prozent, in den drei Jahren davor „nur“ um 25 Prozent gestiegen.[3] Die in Berlin vom Senat beschlossene und ab 2020 wirksam werdende fünfjährige Mietendeckelung der rot-rot-grünen Koalition – Neubauten ausgenommen – und die (noch umstrittene) Möglichkeit, Wuchermieten abzusenken, wenn die Bestandsmiete um mehr als 20 Prozent über den Vergleichsmieten liegt, könnte eine zeitlang dafür sorgen, ”dass der Topf nicht überkocht. Ein staatlicher Deckel nimmt jedoch nicht den privatisierten Topf von der Herdhitze des Marktes.” (Peters 2019, 29) Aber er zeigt, dass eine sozialere, eine nicht marktkonforme Politik gestaltbar ist und Politik auch die Macht dazu hat. Zu erwarten war, dass Vermieterverbände und Immobilienkonzerne Zeter und Mordio schreien. Sie malen Horrorszenarien vom sich “herbeischleichenden Sozialismus” an die Wand, prophezeien Modernisierungsstillstand[4] und Zurückhaltung beim Neubau. Sogar die Furcht vor “Zwangsbewirtschaftung” des Wohnens, die – so wird posaunt – maßgeblich durch DIE LINKE inspiriert sei, wird geschürt. “Vom Einstieg in die DDR 2.0” schwadroniert die AfD und die FDP von einer “umetikettierten Enteignung”. Das zeigt deutlich, dass hier ein Nerv getroffen worden ist, “dass es hier um einen Konflikt unvereinbarer Interessen geht. Die Interessen von lohnabhängigen Mietern haben eben nichts mit denen von Großinvestoren zu tun. Und da die ökonomischen Kräfteverhältnisse ungleich verteilt sind, ist der Auftrag der Politik, dort zu intervenieren. Das ist deren ureigene Aufgabe.” (Vogl 2019, 27) Der Markt aber mag gebremste Mieten nicht. Daher wird immer wieder das “Argument” bemüht, der Staat dürfe nicht in den Markt eingreifen. Der „Wohnungsmarkt“ ist aber kein Markt, sondern heisst nur so, stellt Ulrike Herrmann klar. „Echte Märkte zeichnen sich dadurch aus, dass die Kunden frei wählen können. Niemand muss einen VW Golf kaufen. Man kann sich auch für einen Fiat entscheiden oder gleich mit der Bahn fahren. Eine derartige Wahlfreiheit haben Mieter jedoch nicht. Sie müssen irgendwo wohnen – und zwar möglichst nah am Arbeitsplatz. Mieter sind erpressbar und können daher beliebig ausgebeutet werden, sobald Wohnraum knapp wird. In Berlin sind Wohnungen sogar extrem knapp, weil jedes Jahr 40.000 Menschen in die Stadt ziehen.“ (Herrmann 2019, 1)

Hierzulande soll es nun also erstmalig in Berlin gelingen, ein eigenes Mietrecht unabhängig vom Bund zu etablieren. Dieser mögliche historische Durchbruch erfreut sich – neben heftiger Ablehnung durch CDU-/FDP-/ und AFD-Opposition im Abgeordnetenhaus sowie durch Immobilienkonzerne – in der breiten Öffentlichkeit schon jetzt großer Zustimmung. Die genannten Schritte sind positiv. Dass der Staat beim Thema Wohnen so drastisch eingreift, mag vielen als gesellschaftliches Experiment oder gar revolutionär erscheinen – historisch betrachtet sind staatlich regulierte Mieten jedoch nichts Neues. Schon während des Ersten Weltkriegs gab es einen Mieterhöhungsstopp, der Soldaten und ihre Familien davor schützen sollte, ihre Wohnungen zu verlieren. In der Weimarer Republik legte das Reichsmietengesetz von 1922 Obergrenzen fest. Und im alten Westberlin galt bis 1988 eine Mietpreisbindung, das heißt der Senat nahm bis kurz vor dem Mauerfall Einfluss darauf, ob und wie stark die Mieten in Altbauten erhöht werden durften.

Was ein Mietendeckel bewirken kann, sieht man in Österreich, wo schon seit 1994 ein Bundesgesetz die Mieten im Altbau begrenzt. Dabei wird eine Normwohnung definiert, für die man, je nach Bundesland, eine bestimmte Miete zahlt. Für Ausstattung und Lage können Zu- oder Abschläge verrechnet werden. Geld verdient man auf dem österreichischen Wohnungsmarkt, wenn man etwas Besonderes anbietet – oder neu baut. Ein Mietendeckel kann also auch ein wirtschaftlicher Anreiz sein: Denn wenn Investoren vor allem mit Neubau Rendite machen können, werden sie eher bauen, als Altmieter auszupressen.

Natürlich wird mit dem begrüßenswerten Berliner Beschluss nicht ein für alle Mal Ruhe am “Wohnungsmarkt” einkehren. Ein Mietendeckel ist kein Allheilmittel, um Wohnungsprobleme langfristig stabil in den Griff zu bekommen. Ergänzend ist Neubau unverzichtbar. Auch werden im Laufe der Umsetzung, es ist ja juristisches Neuland, Probleme auftreten. Handwerker sorgen sich um Auftragsverluste. Betriebe im Ausbaugewerbe rechnen mit Umsatzeinbußen von 25 Prozent und folglich mit Arbeitsplatzverlusten. Kleine Vermieter haben Bedenken, ob sie die notwendigen Sanierungen aus den gedeckelten Mieten werden finanzieren können. Auch einige Berliner Genossenschaften reihen sich ein in die Front der Deckelgegner. (Neues Deutschland 2019, 9)

Vor einer spezifischen Wirkung des geplanten Mietendeckels warnt ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung: Eine starke Regulierung des Mietmarktes führe zur Steigerung der Eigenheimquote. Die Forscher haben für ihre Studie diesen Zusammenhang in 27 OECD-Ländern untersucht. Nach immensen Regulierungen der Mietpreise beträgt die Eigenheimquote in Schweden heute 62 Prozent, in Norwegen 78 Prozent. In Deutschland sei die Quote mit 46 Prozent im Verhältnis niedrig.

Überraschend ist es nicht, dass eine so tiefgreifende Veränderung im Mietgeschehen wie in Berlin geplant, neben Zustimmung in großen Teilen  der Bevölkerung auch starken Widerspruch, ja gar Alarmismus auslöst. Es bleibt aber zu hoffen, dass der Mietendeckel vor Gericht Bestand hat und Erfahrungen gesammelt werden können, mit denen dann auch heutige Bedenken konstruktiv lösbar sind und auftretende berechtigte Sorgen ausgeräumt werden können.[5] Eine hohe Hürde hat vorerst das Bundesinnenministerium aufgebaut: Nach seiner Einschätzung  verstößt der geplante Mietendeckel des Berliner Senats gegen das Grundgesetz. Die Begrenzung der Mieten sei durch den Bund bereits umfassend und abschließend geregelt worden. Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers würden “verfälscht” durch Entscheidungen eines Bundeslandes. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder sei daher gesperrt. Berlin sei kompetenzrechtlich gehindert. Hier werden also Juristen noch die Klingen kreuzen müssen. 

In jedem Falle ist das Berliner Projekt einzigartig und wird bereits als Vorbild für andere Städte gesehen. So erwägt die neue Bremer Landesregierung im gerade beschlossenen Koalitionsvertrag die Einführung eines Mietendeckels, um die Spekulation mit dem Wohnraum endlich zu stoppen. Spekulanten können nicht mehr darauf setzen, dass die Immobilienpreise ständig steigen. Denn für sie ist nur eine Relation interessant, egal ob sie in Aktien oder Immobilien investieren wollen: Wie hoch ist der Kaufpreis im Verhältnis zur Rendite? Gibt es „Luft nach oben“? Das heißt: Die Mieten bestimmen, wie stark die Immobilienpreise steigen können. Ein Mietendeckel ist also de facto auch ein Renditedeckel. Einen typisch neoliberalen Einwand gegen solche staatlichen Eingriffe in den Wohnungsmarkt trägt Bert Rürup, Chefökonom des Handelsblatts, vor: “Markteingriffe zum Schutz der Mieter führen oft dazu, dass das Wohnungsangebot sinkt. Denn das wird vor allem von den Nach-Steuer-Renditen der Investoren bestimmt. Mietendeckel und Kündigungsschutz mindern die Renditen, niedrige Baukosten und Steuerentlastungen für die Investoren erhöhen sie.” (Rürup 2019, S. 14) Zu schützende Interessen von Mietern und Wohnungssuchenden sind für Rürup keiner Erwähnung wert.

Ein Hauptverursacher der Mietpreisexplosion ist mit der Deckelung allerdings nicht explizit ausgebremst: die Grundstücksspekulation. Die hat seit der Finanzkrise rasant zugenommen, weil Vermögende und finanzkräftige Unternehmen mangels anderer renditeträchtiger Anlagemöglichkeiten nach Grund und Boden, dem „grünen Gold“, greifen. Auch reiche Ausländer bemühen sich besonders in Berlin um Immobilien, unter anderen begüterte Griechen, die ihren Besitz an den hohen Steuern zu Hause vorbeischleusen und ihr Geld in Deutschland sicher anlegen wollen. Diese Nachfrage trägt zum Hochschnellen der Bodenpreise bei. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg hat sich der Preis für unbebautes Bauland im Jahre 2018 um 36 Prozent verteuert. Demnach schlug in Berlin ein Quadratmeter unbebaute Fläche im Durchschnitt mit 946 Euro zu Buche.[6] Im Berliner Umland sind Immobilien inzwischen vier Mal so teuer wie in anderen Gegenden Brandenburgs. In Kleinmachnow zum Beispiel kostete der Quadratmeter Bauland 2018 mit 680 Euro mehr als in Potsdam. In Städten wie München gehen bis zu 50 Prozent des Bauetats für den Grunderwerb drauf. Erfahrungswerte besagen, dass etwa 80 Prozent des Wohnkostenanstiegs der letzten Jahre in den Ballungszentren nicht auf höhere Baukosten, sondern auf gestiegene Baulandpreise zurückgingen, die die auf Basis der Gesamtkosten berechneten Mieten treiben. Gepuscht wurden sie durch niedrige Zinsen auf dem Finanzmarkt. Dadurch werfen Kreditvergaben und andere Finanzgeschäfte nur geringe Kapitalerträge ab.

Klassische Anleiheinvestoren hat es daher längst in Sachanlagen gedrängt, allen voran in Immobilien. Die versprechen sichere Renditen. Die Folge: In die Höhe schießende Bodenpreise.[7] Daran wird sich vorläufig auch nichts ändern. Die Europäische Zentralbank beließ im September 2019 den Leitzins auf dem Rekordtief von null Prozent. Investoren, darunter Versicherungen, lassen wissen, trotz hoher Immobilienpreise weiter nach Kaufgelegenheiten zu suchen. Die Allianz zum Beispiel kündigte an, bis zum Herbst 2019 ihr Immobilienportfolio von 60 auf 100 Mrd. Euro steigern zu wollen. Solche Nachfrage befeuert natürlich die Kaufpreise. Erfahrungsgemäß folgen ihnen bisher mit etwas Verzögerung die Mietpreise. Bodenspekulation führt auch zur Verdrängung von Sozialwohnungsbau.[8] Je teurer Grund und Boden, desto mehr wollen die Bauherren teure Luxuswohnungen statt Sozialwohnungen errichten. Deren Bestand hat sich in den letzten 30 Jahren in der BRD um zwei Drittel auf 1,25 Millionen verringert.

Ebenfalls führt Bodenspekulation zum Flächenfraß.Täglich sollen es 62 Hektar sein. Dem Mietendeckel müsste also eine Art Bodenpreisdeckel folgen, denn erstens ist die Deckelung der Mieten befristet. Und zweitens wird weiter Neubau erfolgen müssen, so dass steigende Nachfrage nach Bauland desssen Preise wieder treibt.

Erste Überlegungen zur Ausgestaltung eines Baulanddeckels könnten sein

  • Die Erhebung einer Steuer auf leistungslose Wertzuwächse, wenn etwa ein Grundstückseigentümer sein Land, das bebaubar wäre, so lange liegenlässt, bis die mit öffentlichen Geldern finanzierte Infrastruktur der Stadt an das Grundstück “heranwächst” und es wertvoller macht
  • Die Einführung einer Bodenwertsteuer, die sich aus Grundstücks-fläche mal Bodenrichtwert errechnet. Eine unerschlossene oder unbebaute, aber bebaubare Fläche würde genauso hoch besteuert wie eine bebaute. Das würde die Eigentümer motivieren, etwas zu bauen statt das Land einfach liegenzulassen bis ein Verkaufspreis erzielbar ist, der der Renditeerwartung des Besitzers entspricht. Natürlich steht es dem Grundstückseigentümer frei, das Grundstück auch weniger gut oder gar nicht zu nutzen. Trotzdem muss er so viel bezahlen, als würde es bestmöglich genutzt, denn er nimmt die begrenzte Ressource Bodenfläche auf Kosten seiner Mitbürger in Anspruch. Dadurch ergibt sich ein starker Druck zu effizienter Nutzung und zur Erwirtschaftung der entsprechenden Bodenrente. Bodenspekulation würde sich nicht mehr lohnen.
  • Um Spekulation ganz auszuschalten, könnte eine Bodenstiftung den öffentlichen Grund in Erbpacht vergeben. Solange der Pachtvertrag gilt, sind Grundstück und Gebäude vom Markt genommen und vor renditehungrigen Investoren geschützt. In Berlin gibt es bereits die Initiative, eine Stadt-Boden-Stiftung zum Ankauf von Boden und zur Aufnahme von Bodenspenden ins Leben zu rufen. Ihr Potenzial soll für gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt werden.                                                                                                                                                                                   Während die beiden erstgenannten Überlegungen die Kompetenz eines Bundeslandes überschreiten und daher kaum kurzfristig eine Chance haben, ist die letztgenannte ohne Änderung von Bundesgesetzen realisierbar, wozu regional entsprechende politische Mehrheiten die Voraussetzung sind. Auch hier könnte das rot-rot-grün regierte Berlin ein Vorreiter sein.

[1] Profiteure des Immobilienbooms sind auch die Makler. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass deren Umsatz von 2014 bis 2017 um 6,7 Prozent auf 8,5 Milliarden Euro stieg.

[2]  Quelle: Im Boden liegt der Grund der Mietenfrage. In: Neues Deutschland vom 23. 08. 2019, S. 9.

[3]  Im Bundesdurchschnitt stiegen die Angebotsmieten je Quadratmeter Wohnfläche allein von 2015 bis 2017 von 5,98 auf 6,28 Euro, in München sogar von 12,60 auf 13,10 Euro. Und das, obwohl der Bundesgesetzgeber die Mietpreisbremse 2015 eingeführt hatte.

[4]  Modernisierungsmaßnahmen sollen ohne Genehmigung nur in Höhe von einem Euro/Quadratmeter umlegbar sein. Zum Kompromiss in dieser schwierigen Debatte mit den Vermietern gehört, dass ab 2020 die Möglichkeit eines jährlichen Inflationsausgleichs von 1,3 Prozent geschaffen wird, die Vermieter auf die Miete umsetzen dürfen.

[5] Zur anfangs ebenfalls stark umstrittenen Mietpreisbremse hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 18. Juli 2019 ausgeführt: „Die Regulierung der Miethöhe ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet“, der Verdrängung „wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen“ entgegenzuwirken. Das kann als  Rückenwind für den Mietendeckel in Berlin gelten.

[6)  Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins schätzt ein, dass „die Baulandpreise in Berlin inzwischen bei rund 2.000 Euro pro Quadratmeter angekommen“ sein dürften. Quelle: Im Boden liegt der Grund der Mietenfrage. In: Neues Deutschland vom 23.08.2019, S. 9.

[7]  Früher waren Industrialisierung und Tertialisierung (Ausweitung des Dienstleistungssektors) Treiber der Bodenpreise. Heute sind es die neoliberale Globalisierung und der Finanzmarktkapitalismus.

[8]  Unter den 2017 in Berlin fertiggestellten 15.609 Neubauwohnungen waren nur 666 (= 4  Prozent) Sozialwohnungen. Quelle: Dossier Berliner Mietendeckel 2019.

  • Preis: 4.00 €
  • 36 Seiten
  • Erscheinungsjahr: 2020