Mittwoch, 22. Oktober 2014, 19:00, k - fetisch, Wildenbruchstraße 86, 12045 Berlin

Recht als praktische Ideologie

Junge Panke

Nach Marx ist der Rechtstaat das Recht des Stärkeren in "anderer Form". Mit dieser Einsicht wendet Marx sich scharf gegen jede Verklärung des Rechtstaats: das Recht des Stärkeren lebt im Rechtsstaat fort, eben nur in anderer Form. Freiheit und Gleichheit sind die Formen, in denen gesellschaftliche Herrschaft sich bewegt und der "Fortschritt" vom Faustrecht zum bürgerlichen Rechtsstaat ändert nichts am Fortleben des Rechts des Stärkeren in "andrer Form". Das heißt: Freiheit und Gleichheit, die wechselseitige Anerkennung als freie und gleiche Rechtssubjekte, sind Gewalt, Ausbeutung und Herrschaft – jedoch (und lediglich) in anderer Form.
Was aber heißt „andere Form“? Warum bedarf gesellschaftliche Herrschaft dieser „anderen Form“, warum genügt sich der Inhalt (gesellschaftliche Herrschaft) nicht selbst, sondern muss auf eine „andere Form“, die Rechtsform, zurückgreifen bzw. diese annehmen?
Denn eine Widerspiegelung sozialer Herrschaft kann das Recht allenfalls derart sein, dass es das Gespiegelte zugleich verkehrt. Damit, also wegen der Verkehrung (oder Ver-Rückung) sozialer Herrschaft, gehört das Recht für Marx in das Feld der Ideologie. Ideologie heißt in diesem Fall: das Recht lässt soziale Verhältnisse der Herrschaft als Verhältnisse rechtlicher Gleichheit erscheinen. (Ähnlich dem Übergang von der Despotie der Fabrik zur Republik des Marktes, von dem Paschukanis geschrieben hat.) Das Einzigartige des Rechts macht also aus, dass es nur in einem Zusammenhang mit einem Inhalt existiert, von dem es selbst total abstrahiert – den Produktionsverhältnissen.

Das ist dann sowohl die Formalität des Rechts als auch seine gleichsam unangreifbare ideologische Kraft: gerade weil das Recht von seinem Inhalt absieht, rettet, erhält oder reproduziert das Recht seinen Inhalt. Der Formalismus des Rechts ist demnach kein Selbstzweck, sondern gleichsam ein Umweg zur Rettung eines bestimmten Inhalts. Das Recht ist Ausdruck der Produktionsverhältnisse, auch wenn es sich innerhalb des Systems seiner Regeln in keiner Weise auf die besagten Produktionsverhältnisse bezieht, sondern diese, ganz im Gegenteil, geradezu verschwinden lässt. Damit ist der wesensmäßige Formalismus bürgerlichen Rechts zugleich notwendige gesellschaftliche Praxis und Ideologie.

Freilich ist die Wirklichkeit der Rechtsanwendung weit unter dem Niveau der Geschichte. Im Zweifel, d.h. in einem handfesten Konflikt, löst sich der Formalismus des Rechts in Luft auf, im Zweifel machen Behörden und Gerichte eben das, was sie für politisch richtig halten – oder am wenigsten Arbeit macht. (Bereits Walter Benjamin hat geschrieben, dass uns die Geschichte der Unterdrückten lehre, den ‚Ausnahmezustand‘ als Regel zu verstehen.) Die Funktion des Rechts, verlässlich normative Erwartungen darzustellen, tritt in der Praxis zurück gegenüber dem unbestimmten politischen Bedürfnis, Konflikte zu lösen: Heute ist es, wie die Berliner Verwaltung eindrücklich beweist, die Gestalt des Flüchtlings, an der tatsächlich „alles möglich ist“, an der das neuzeitliche Versprechen, mittels der Rechtsform das Verhältnis zwischen Staat und Untertan zu rationalisieren, dementiert wird. Politische Entscheidungen nehmen die, erneut ver-rückte, Gestalt bloßer Rechtsanwendung an und führen letztlich den Begriff des Rechts ad absurdum.

Der Vortrag geht der Frage nach, ob und inwieweit diese beiden Gesichter des Rechts, Formalismus und Auflösung rechtlicher Form, in Zusammenhang zu bringen sind. Gibt es eine greifbare Logik in der ‚binären Codierung‘ formales Recht vs. Auflösung des Rechts? Oder sind wir Zeugen einer unkontrollierbaren Verselbständigung behördlicher und gerichtlicher Eigengesetzlichkeiten?

Die politische Einschätzung formalen Rechts hat sich dabei von der Einsicht Friedrich Engels leiten zu lassen, wonach die Arbeiterklasse weder auf rechtspolitische Forderungen verzichten kann, noch ihre Interessen adäquat im Recht zum Ausdruck bringen kann. Demgegenüber scheint das Bürgertum, so ließe sich ergänzen, mit der wundersamen Eigenschaft ausgestattet zu sein, seine Interessen im Recht angemessen ausdrücken zu können und, zuweilen jedenfalls, auf den Formalismus des Rechts verzichten zu können.

Referent: Dr. Stefan Krauth (Autor des Einführungsbandes "Kritik des Rechts" im Schmetterling Verlag)

Moderation: Lutz Achenbach

Kosten: 2,00 Euro / ermäßigt 1,00 Euro

Wo?

k - fetisch
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12045 Berlin