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Heft 185: Alte Feindbilder und neue Waffen. Wiederbewaffnung und Antikommunismus in der Blockkonfrontation

Zwischen Bizone und EVG - Restauration und Neuanfang im Westen 1947–1952 (Teil 2)

Von: Stefan Bollinger, Jan Korte, Lothar Schröter, Ulrich Sander

Heft 185: Alte Feindbilder und neue Waffen. Wiederbewaffnung und Antikommunismus in der Blockkonfrontation

Zum Thema Zwischen Bizone und EVG – Restauration und Neuanfang im Westen 1947–1952 fand 2012 eine Konferenzreihe der "Hellen Panke" e.V. – Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin statt. In 3 Heften der Schriftenreihe „Pankower Vorträge“ (Hefte 184, 185, 186) werden hiermit die von den Referenten zum Druck vorbereiteten Beiträge veröffentlicht.

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Autoren (Heft 185)

Stefan Bollinger, Dr. sc. phil., Politikwissenschaftler und Historiker, stellv. Vors. der "Hellen Panke" e.V., Berlin

Jan Korte, Politikwissenschaftler, MdB, Berlin

Lothar Schröter, Doz. Dr. sc. phil., , Militärhistoriker, Borkwalde

Ulrich Sander, Journalist und freier Autor, Bundessprecher VVN-BdA, Dortmund

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Heft 184 (Teil 1)

Besatzungsmächte, Westbindung und Konstituierung der Bundesrepublik

Zwischen Bizone und EVG. Restauration und Neuanfang im Westen 1947–1952

Beiträge: Rolf Badstübner, Stefan Bollinger, Georg Fülberth, Siegfried Prokop

Heft 186 (Teil 3)

Politische Konfrontationslinien in der frühen Bundesrepublik -Alte Feindschaften und neue Demokraten

Zwischen Bizone und EVG. Restauration und Neuanfang im Westen 1947–1952

Beiträge: Stefan Bollinger, Ludwig Elm, Gisela Notz, Ulla Plener, Dominik Rigoll

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Inhalt (Heft 185)

Stefan Bollinger

Alte Feindbilder und neue Waffen. Wiederbewaffnung und Antikommunismus in der Blockkonfrontation

Einleitende Bemerkungen

Jan Korte

Antikommunismus in der frühen Bundesrepublik. Wahn und Wirklichkeit

Ulrich Sander

Zwischen Kriegsangst und neuem Wehrwillen

Lothar Schröter

Weichenstellungen für die Aufrüstung in Westdeutschland 1945 bis 1955

Stefan Bollinger

Brüderlich verfeindet. Der Beginn einer deutsch-deutschen Doppelbiographie

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LESEPROBE

Jan Korte

Antikommunismus in der frühen Bundesrepublik

Wahn und Wirklichkeit[1]

Mein Freund Walter Timpe[2] war in den 1950er Jahren Redakteur der kommunistischen Tageszeitung Die Wahrheit/Niedersächsische Volksstimme. Er wurde 1955 zu einem Jahr Haft, drei Jahren Berufsverbot und Führerscheinentzug verurteilt. Sein Vergehen war kommunistische Propaganda. Als junger Redakteur hatte er umfassend über die braune Vergangenheit der Bonner Politiker berichtet und analog zur damaligen Programmatik der KPD zum revolutionären Sturz der Adenauerregierung aufgerufen. Letzteres – so berichtete es mir Walter Timpe in seiner wunderbaren Art äußerst selbstironisch später – sei allerdings ohne jeglichen Widerhall in der Arbeiterklasse gewesen.

Der Fall Walter Timpe[3] zeigt anhand eines konkreten Schicksals, dass es eine politische Justiz in der Bundesrepublik gegeben hat, die sich fast ausschließlich gegen Kommunisten und andere Linke richtete. Alexander von Brünneck hat in seinem Standardwerk über die "Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949–1968" die Entwicklung und den Umfang der Verfolgung von Kommunistinnen und Kommunisten erfasst: Spätestens ab 1950 wurde mit massiver Polizeigewalt gegen Veranstaltungen und Kundgebungen von FDJ und KPD vorgegangen. Der wohl bekannteste und bestürzendste Höhepunkt dieser ersten Stufe des staatlichen Antikommunismus war der Tod des jungen FDJ-Mitglieds Philipp Müller am 11. Mai 1952 in Essen.[4] Der neue Staat hatte sich ein politisches Strafrecht zusammenbeschlossen, was Rolf Gössner zu Recht als ein "wahres Panoptikum des Verrats, der Zersetzung, Verunglimpfung und Geheimbündelei" bezeichnete. So gab es etwa die Bestimmungen "hochverräterische Unternehmen", "landesverräterische Fälschungen", "Staatsgefährdung", "staatsgefährdende Störungen" oder etwa den "fahrlässigen Landesverrat".[5] Also alles dehn- und interpretierbare Begriffe, die von jenen angewandt wurden, die bis 1945 bereits Erfahrung mit der Verfolgung von Kommunisten hatten. Kurz: Das politische Strafrecht wurde von alten Nazis angewandt, die bereits Anfang der 1950er Jahre in die Behörden im Allgemeinen und in den bundesdeutschen Justiz- und Polizeiapparat im Speziellen zurückgeströmt waren. Laut Alexander von Brünneck wurden von 1951 bis 1958 allein auf dem Verwaltungsweg über 80 Verbote gegen reale oder vermeintliche kommunistische Organisationen ausgesprochen. Schon 1951 wurde die FDJ verboten. Im selben Jahr stellte die Bundesregierung die Verbotsanträge gegen die nazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) und gegen die KPD. Ganz im Sinne der Totalitarismustheorie wurden damit Verbotsanträge gegen eine rechte und eine linke Partei beantragt. Letztendlich stellte so das Verbot der SRP (1952) lediglich die ideologische Untermauerung im Kampf gegen die KPD dar.

Der Höhepunkt der antikommunistischen Welle war schließlich das Verbot der KPD am 17. August 1956. Das Verbot bezog sich im Übrigen auf eine verbalradikale Programmatik, die zum Zeitpunkt des Verbotes gar keine Gültigkeit mehr hatte. Und nicht zuletzt brauchte das Bundesverfassungsgericht fast fünf Jahre, um das Verbot auszusprechen, was auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken schließen lässt. Das alles übrigens gegen eine KPD, die Mitte der 1950er Jahre in der politischen Isolation stand und auf dem Weg zu einer Splitterpartei war. Bei den zweiten Bundestagswahlen im September 1953 kam die KPD nur noch knapp über 2 Prozent der Stimmen. Mit dem KPD-Verbot setzten dann im großen Umfang Ermittlungen, Verhaftungen und Verurteilungen ein. Laut von Brünneck gab es in jenen Jahren jährlich rund 14.000 staatsanwaltliche Ermittlungen und ca. 500 verurteilte Personen. In der Zeit von 1951 bis 1968, so von Brünneck bilanzierend, wurden 125.000 staatsanwaltschaftliche Ermittlungen durchgeführt. Verurteilt wurden in dieser Zeit 6.758 Personen, zum Teil zu hohen Haftstrafen.[6] Mit der politischen Justiz gegen Kommunisten und einem geradezu staatsreligiösen Antikommunismus wurde nicht nur die Idee des Potsdamer Abkommens, was die grundlegende Erneuerung Deutschlands unter Mitwirkung der Kommunisten vorsah, aufgekündigt. Es wurde auch ein europäischer Sonderweg beschritten. Abgesehen von den Diktaturen in Spanien, Griechenland oder Portugal gab es nirgends ein so massives Vorgehen gegen Kommunisten. Undenkbar wäre es etwa gewesen, die Kommunistische Partei Frankreichs zu verbieten oder KP-Vorsitzende wie Palmiro Togliatti in Italien zu verhaften.

Im Jahre 2009 machte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel auf die Dimensionen der Kommunistenverfolgung aufmerksam. Dort hieß es: "Die Zahl der zwischen 1951 und 1968 gefällten Urteile gegen Kommunisten lag fast siebenmal so hoch wie die gegen NS-Täter – obwohl die Nazis Millionen Menschen ermordet hatten, während man westdeutschen Kommunisten politische Straftaten wie Landesverrat vorwarf."[7]

Der Spiegel hat hier den ideologischen Kern des Antikommunismus erkannt. Er diente in erster Linie der Exkulpation der bundesdeutschen Gesellschaft vom Nationalsozialismus. Dieser Antikommunismus in vergangenheitspolitischer Absicht wurde von den ehemaligen Funktionseliten und dem Bonner Politestablishment genutzt, um die Rückkehr der alten Nazis zu rechtfertigen. Aber auch die Mehrheit der Bevölkerung war für den Antikommunismus äußerst empfänglich, da er eine komplette Ausblendung der eigenen Unterstützung für den Nationalsozialismus ermöglichte.

Antikommunismus und Vergangenheitspolitik: gestern und heute

Im Zuge des Verbotes der KPD trieb der Antikommunismus besonders skurrile und skandalöse Blüten. Schon von Brünneck machte vor Jahrzehnten auf einen besonders verwerflichen Vorgang aufmerksam. Im Zuge der Wiedergutmachung für während der NS-Zeit erlittenes Unrecht gab es das Bundesentschädigungsgesetz (BEG). Dieses sollte eine gewisse materielle Entschädigung, etwa für Haft im Konzentrationslager darstellen. Außerdem war es natürlich auch eine sozialpsychologisch wichtige Anerkennung als Opfer des NS-Regimes. Im Zuge des KPD-Verbots wurde auch diese Praxis im BEG geändert. Nunmehr war es möglich, kommunistische Widerstandskämpfer von Entschädigungszahlungen auszuschließen, zum Teil wurden sogar Rückzahlungen gefordert. Boris Spernol hat in einem Beitrag für den Sammelband "Die Praxis der Wiedergutmachung" die Ausschlusspraxis von Kommunisten aus der Reihe der NS-Opfer und Widerständler skizziert:

"Dieselbe ausgeprägte kommunistische Gesinnung, die sie in den dreißiger Jahren zu Verfolgten des NS-Regimes hatte werden lassen, konnte bewirken, dass Kommunisten ihre daraus resultierenden Wiedergutmachungsansprüche in der Bundesrepublik wieder verloren, wenn sie an ihrer politischen Überzeugung festhielten."[8]

Diese Praxis galt allerdings nicht zwangsläufig, sondern wurde durchaus unterschiedlich und willkürlich gehandhabt. Trotzdem gab es zahlreiche Fälle, in denen kommunistischen Widerstandskämpfern, die jahrelange KZ-Haft überlebten, die Ansprüche aberkannt und verweigert wurden. Neben den materiellen Verlusten für diese Betroffenen, war es natürlich auch ein symbolischer Ausschluss aus der Reihe des Widerstandes. Fortan galt der Widerstand des 20. Juli 1944 als legitim (wenn auch dies erst, etwa durch Fritz Bauer im Remer-Prozess, erkämpft werden musste[9]), derjenige der Arbeiterbewegung und dort bis heute derjenige der Kommunisten als illegitim bzw. nicht existent.

Um zumindest eine symbolische Anerkennung des kommunistischen Widerstandes zu erreichen, gab es im Jahre 2006 eine Bundestagsdebatte. Die Fraktion der LINKEN hatte beantragt, das oben skizzierte Unrecht anzuerkennen und die wichtige Rolle des Widerstandes von Kommunisten zu würdigen.[10] Wie weit auch heute noch der Antikommunismus in vergangenheitspolitischer Intention verbreitet ist, zeigte die Debatte zu diesem Thema: Der CDU-Abgeordnete Günter Baumann etwa stellte zum Antrag fest: "Es ist der Versuch, diejenigen, die erst einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat beseitigen wollten und einen Unrechtsstaat nach DDR-Vorbild etablieren wollten, von Kollaborateuren zu Opfern zu stilisieren, nicht zuletzt um das sozialistische Regime der DDR mit dem der Bundesrepublik auf eine Stufe zu stellen."[11]

Einige Zeilen weiter bringt es der Unionspolitiker dann auf den Punkt: "Die Opfer, die Sie in ihrem Antrag ansprechen, sind gerade keine Opfer einer Diktatur."[12] Das NS-Regime ist keine Diktatur? Bei der Debatte ging es explizit um erlittene Qualen und Unrecht durch die Nazis. Es ging nicht um die Rolle von Kommunisten nach 1945.

Die gleiche Argumentation vonseiten der Union konnte man auch bei der Debatte um die Große Anfrage "Umgang mit der NS-Vergangenheit" und andere vergangenheitspolitische Anträge der Linksfraktion im Bundestag im November 2012 erleben.[13] Die LINKE hatte in einem neuerlichen Anlauf versucht, mit ihrem Antrag, "Widerstand von Kommunistinnen und Kommunisten gegen das NS-Regime anerkennen",[14] einen Härtefonds für NS-Verfolgte, denen Leistungen nach dem BEG aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der KPD, der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) oder in anderen, als kommunistisch beeinflusst geltenden Organisationen aberkannt beziehungsweise verweigert wurden, einzurichten und durch eine öffentliche Geste die Zugehörigkeit deutscher KommunistInnen zum Erbe des Widerstands gegen das NS-Regime zum Ausdruck zu bringen und damit deren Rehabilitierung vorzunehmen.[15] Wie sechs Jahre zuvor begründete auch diesmal die Regierungskoalition ihre Ablehnung damit, "dass dieser Personenkreis bewusst gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gearbeitet hat".[16]

Dieser kurze Auszug aus den Protokollen des Bundestages zeigt, dass es bis heute eine starre Verweigerungshaltung gibt, sich mit dem Umgang mit der NS-Vergangenheit in der frühen Bundesrepublik auseinander zu setzen. Die Geschichte der Aufarbeitung wird weiter als eine ausschließliche Erfolgsgeschichte erzählt, ohne die Brüche und teilweise unbeschreiblichen Verfehlungen und moralischen Fehlleistungen politisch anzuerkennen und aufzuarbeiten.

Noch heute wird so die Rolle des Widerstandes von Kommunisten im Wesentlichen verdrängt und verschwiegen. Allerdings nicht so in der Wissenschaft: Hier gibt es mittlerweile gute Untersuchungen zu diesen Fragen. Die Politik allerdings hinkt auch hier der Wissenschaft massiv hinterher.

Ursachen der Verfolgung

Eine wesentliche Frage, die sich bei der Beschäftigung mit politischer Justiz und Antikommunismus ergibt, ist, warum eigentlich sowenig Gegenwehr und öffentliche Kritik geübt wurde? Neudeutsch müsste man fragen, warum die Zivilgesellschaft eigentlich nicht gegen diese antidemokratischen und antikommunistischen Auswüchse aktiv wurde. Daher will ich nachstehend einige Gedanken zur Spezifika des deutschen Antikommunismus formulieren:

Erstens: Zunächst einmal ist Antikommunismus eine Ideologie des Bürgertums gegen alle Ideen und Ausformungen der revolutionären und reformistischen Arbeiterbewegung. In der Weimarer Republik paarte sich dieser Antikommunismus mit einem fanatischen Antisemitismus, was schließlich von den Nationalsozialisten zur "jüdisch-bolschewistischen Weltverschwörung" verschmolzen wurde. Der Antikommunismus war im Übrigen das wesentliche Argument, wodurch die konservativen Eliten schließlich auf den Kurs von Hitler einschwenkten. Das heißt, der Antikommunismus war die wesentliche Leitidee in der Weimarer Republik und schließlich eliminatorisch radikalisiert im Nationalsozialismus.

Zweitens: In den 1950er Jahren hatte der Antikommunismus in erster Linie eine vergangenheitspolitische Funktion: Er legitimierte ideologisch die Rückkehr der alten Eliten in Amt und Würden. Und er diente als Exkulpationsangebot an die bundesdeutsche Mehrheitsgesellschaft. Wenn in diesem Sinne der Kommunismus/Sozialismus genauso schlimm wie das NS-System ist, so brauchte man sich ja nicht mit der eigenen Verstrickung auseinander zu setzen.

Drittens: Daran anschließend kann konstatiert werden, dass der Antikommunismus in der Bundesrepublik eine Massenideologie war. Er war kein Projekt der Eliten, wie es besonders orthodoxe Kommunisten behaupteten. Es gab einen extrem verbreiteten Antikommunismus der Arbeiterklasse. Dieser war vergangenheitspolitisch determiniert (s.o.), aber eben auch materiell und politisch. In Zeiten des materiellen Wirtschaftswunders war der Verweis auf die DDR nicht besonders attraktiv. Und politisch zeigte sich, dass die fehlenden individuellen Freiheitsrechte im Ostblock eine keinesfalls erstrebenswerte Zukunft waren. Das bedeutet, dass der Antikommunismus natürlich auch so wirkmächtig werden konnte, weil er reale Anknüpfungspunkte hatte.

Viertens: Die KPD war Mitte der 1950er Jahre bereits politisch am Ende. Dies hatte neben den oben skizzierten gesellschaftlichen Gründen, auch viele andere Aspekte als Ursache. Besonders schädlich für die Attraktivität war die KPD-Fixierung auf Moskau und Ost-Berlin, was keinerlei Anziehungskraft in allen gesellschaftlichen Schichten in der BRD hatte. Dann darf nicht vergessen werden, dass die KPD durch den NS-Faschismus extrem geschwächt war. Sie hatte tausende von Opfern zu beklagen.

Last but not least ist fünftens auch in dieser Frage die Verbindung von Antikommunismus und Vergangenheitspolitik der Schlüssel zum Verständnis. Die großen Sozialpsychologen Margarete und Alexander Mitscherlich haben es in ihrem epochalen Werk über die "Unfähigkeit zu trauern" beschrieben:

"Das Folgenreichste (der NS-Gesellschaft, J.K.) dürfte der emotionelle Antikommunismus sein. Er ist die offizielle staatsbürgerliche Haltung, und in ihm haben sich die ideologischen Elemente des Nazismus mit denen des kapitalistischen Westens amalgamiert. So ist eine differenzierte Realitätsprüfung für alles, was mit dem Begriff ‚kommunistisch‘ bezeichnet werden kann, ausgeblieben. Das unter Adolf Hitler eingeübte Dressat, den eigenen aggressiven Triebüberschuss auf das propagandistisch ausgenutzte Stereotyp 'Kommunismus' zu projizieren, bleibt weiter gültig; es stellt eine Konditionierung dar, die bis heute nicht ausgelöscht wurde, da sie in der weltpolitischen Entwicklung eine Unterstützung fand. Für unsere psychische Ökonomie waren der jüdische und der bolschewistische Untermensch nahe Verwandte. Mindestens, was den Bolschewisten betrifft, ist das Bild, das von ihm im Dritten Reich entworfen wurde, in den folgenden Jahrzehnten kaum korrigiert worden."[17]

Wahnhaftes und Gegenpositionen

Um die Internalisierung des Antikommunismus in den Reihen der Politik nachvollziehen zu können, lohnt ein Blick etwa in die Kabinettsprotokolle der ersten beiden Regierungen von Konrad Adenauer. Liest man sie heute, so ist es kaum zu glauben, mit welchen Fragen man sich damals auseinandersetzte. Man findet dort teilweise Skurriles. In meinem Buch über das "Instrument Antikommunismus" habe ich einige Protokolle durchgearbeitet und will zwei Beispiele anführen. 1950 findet man in den Protokollen folgenden Eintrag:

"Der Bundesminister für die Angelegenheiten des Bundesrates macht auf die überparteiliche Jugendarbeit gegen die FDJ aufmerksam, die u.a. die Absicht habe, einen Stafettenlauf nach Bonn zu organisieren."[18]

Die Skurrilität wird aber noch gesteigert. In einem Tagesordnungspunkt ging es um "Maßnahmen gegen sowjetische Propaganda in Berlin". Dort heißt es:

"Die Einrichtung eines Hauses der Sowjet-Kultur und eines Hauses der deutsch-polnischen Freundschaft im Ostsektor erfordern Gegenmaßnahmen von westlicher Seite, erklärt der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen. Einer Anregung des Oberbürgermeisters von Groß-Berlin folgend, schlage er vor a) die Einrichtung eines Hauses der Ostdeutschen zur nationalen Pflege der ostdeutschen Kultur und b) die Veranstaltung einer ostdeutschen Ausstellung in Berlin."[19]

Diese zwei Auszüge illustrieren sehr gut, wie tief der Antikommunismus bis in die direkte Regierungspolitik vorgedrungen war und bereits wahnhafte Züge angenommen hatte. Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass es von Anfang an auch Gegenstandpunkte zu restaurativer Vergangenheitspolitik und Antikommunismus gegeben hat, die Ende der 1960er Jahre schließlich zu wesentlichen Änderungen in der Bundesrepublik führen sollten. Ich erinnere etwa an Martin Niemöller, der sich schon sehr früh gegen den Antikommunismus wandte, weil er in ihm ein Relikt des Nationalsozialismus erkannte. Nicht zu vergessen auch Gustav Heinemann, der sich klar gegen den Antikommunismus positionierte. Wichtig dabei auch Eugen Kogon, der Verfasser des Buches "Der SS-Staat" und spätere einflussreiche Fernsehjournalist. All die Angeführten waren dezidiert keine Kommunisten. Im Gegenteil, sie waren entschiedene Gegner des autoritären Staatssozialismus. Aber sie hatten eine Gemeinsamkeit: Aus ihren (furchtbaren) Erfahrungen mit dem NS-Regime waren sie aus politischen Gründen entschiedene Gegner des Antikommunismus und einer restaurativen Vergangenheitspolitik. Sie standen damals ziemlich alleine. Aber sie legten den Grundstein für eine spätere, kritische Auseinandersetzung mit der braunen Vergangenheit. Und hierzu zählte eben auch die Auseinandersetzung mit dem Antikommunismus in vergangenheitspolitischer Absicht. Eine direkte Folge dieser Interventionen war das Erscheinen eines umfangreichen Artikels von Georg Lukács im Spiegel unter dem Titel "Was Hitler den Deutschen bedeutet" im Jahr 1966.[20] Man stelle es sich vor: Ein Marxist kann seitenlang im führenden Nachrichtenmagazin seine kritische Sicht auf die deutsche Geschichte darlegen. Heute unvorstellbar. Theodor W. Adorno konnte seinen Vortrag "Erziehung nach Auschwitz" zu besten Sendezeiten im Rundfunk verbreiten.[21] Und schließlich ebneten diese Gegenpositionen den Weg nach 1968.

Ich meine, dass die Vergegenwärtigung dieser Gegenpositionen und die Veränderungen der gesellschaftlichen Zustände in diesen Bereichen besonders wichtig sind, um die Brüche und Veränderungen der demokratischen Entwicklung der Bundesrepublik zu begreifen. Ohne Engagement, ohne partielle Bündnisse zwischen Linken, Linksliberalen und gesellschaftlichen Multiplikatoren, hätte es diese Fortschritte kaum gegeben. Sie zeigen die Veränderbarkeit der bundesdeutschen Gesellschaft und sie machen klar, dass es keine stringente Linie von 1945 bis heute gegeben hat.

Heute muss es um die weitere Aufarbeitung der Aufarbeitung gehen. Die Geschichte der Bundesrepublik war eben keine reine Erfolgsgeschichte. Die verheerenden Folgen des Antikommunismus auf Staat und Gesellschaft sind bis heute weder wissenschaftlich noch politisch aufgearbeitet worden. Der Blick durch die Brille der Opfer fehlt gänzlich.

Ralph Giordano hat vor längerer Zeit eine aktuelle Definition des Antikommunismus formuliert: "Er (der Antikommunismus, J.K.) ist, aus der Tiefe der Vergangenheit, eine destruktive Kraft, die Verfolgungsobjekte braucht, Hatzgeschöpfe, Erzfeinde, Pauschalgegner, denen gegenüber demokratische Grundsätze zu verletzen legitim sein soll."[22]

Wie aktuell.

[1] Eine überarbeite Version dieses Textes ist unter dem Titel Wahn und Wirklichkeit. Der Antikommunismus der frühen Bundesrepublik prägt den Umgang mit der NS-Vergangenheit bis heute in der Reihe Standpunkte der Rosa-Luxemburg-Stiftung als Heft 17/2012 erschienen.

[2] Walter Timpe trat mit 18 Jahren in FDJ und KPD ein, wurde kurz danach das erste Mal auf einer Demonstration gegen die Remilitarisierung verhaftet; schließlich wurde er von einem Justizpersonal, das eine blutige Vergangenheit in der NS-Zeit aufweisen konnte, verurteilt. 2006 stellte er seine bewegende Geschichte bei der Anhörung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am 1. Juni 2006 zum Jahrestag des KPD-Verbots vor. Dort erlebten ihn viele und waren begeistert von seiner Analysefähigkeit und dem Glauben an die Möglichkeiten einer gerechteren Gesellschaft. Im Juni 2008 starb Walter Timpe überraschend.

[3] Vgl. Jan Korte: Instrument Antikommunismus. Sonderfall Bundesrepublik. Berlin 2009.

[4] Philipp Müller starb, als die Polizei in Essen auf Teilnehmer einer kurz zuvor von Karl Arnold (CDU), dem Ministerpräsidenten Nordrhein-Westfalens, verbotenen Demonstration gegen die bundesdeutsche Wiederbewaffnung schoss. Dies war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Demonstrant durch die Polizei getötet wurde.

[5] Rolf Gössner: Die vergessenen Justizopfer des kalten Krieges. Über den unterschiedlichen Umgang mit der deutschen Geschichte in Ost und West. Hamburg 1994, S. 51.

[6] Angaben aus: Alexander von Brünneck: Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949–1968. Frankfurt/M. 1978, S. 278.

[7] Politische Justiz. In: Der Spiegel. Hamburg. H. 2/2009, S. 13.

[8] Boris Spernol: Im Kreuzfeuer des Kalten Krieges. Der Fall Marcel Frenkel und die Verdrängung der Kommunisten. In: Norbert Frei, José Brunner und Constantin Goschler: Die Praxis der Wiedergutmachung. Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel. Göttingen 2009. S. 205.

[9] Fritz Bauer hatte als Generalstaatsanwalt in Braunschweig 1952 das Verfahren gegen Otto Remer, einst als Kommandeur des Wachbataillons Berlin für die Niederschlagung des Offiziersaufstands am 20. Juli verantwortlich und nach dem Krieg Mitbegründer der SRP, erfolgreich geführt. Remer hatte sich mit seinen Taten gegen Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seinen Getreuen gebrüstet und sie als Vaterlandsverräter verunglimpft, was in der rechten Öffentlichkeit positiven Widerhall fand.

[10] Antrag "Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung" vom 21. November 2006. Bundestagsdrucksache 16/3536.

[11] Günter Baumann am 30.11.2006 im Bundestag. In: Bundestag-Plenarprotokoll 16/70, S. 7050.

[12] Ebenda.

[13] Siehe Bundestagsdebatte am 8.11.2012, Tagesordnungspunkt 4 a–f.

[14] Siehe Bundestagsdrucksache 17/2201.

[15] Ebenda.

[16] Detlef Seif (CDU, MdB) am 8.11.2012 im Bundestag, in: Bundestag-Plenarprotokoll. 17/204, S. 24722.

[17] Alexander und Margarete Mitscherlich: Die Unfähigkeit zu trauern. Grundlagen kollektiven Verhaltens. München 1967, S. 42/43.

[18] Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung. Band 2. 1950. Boppard am Rhein 1984. S. 741.

[19] Ebd., S. 544.

[20] Es handelte sich dabei um eine Fassung des Vorworts zu seiner Schrift: "Von Nietzsche zu Hitler". Siehe Georg Lukács: Was Hitler den Deutschen bedeutet. Vom Bauernkrieg zur Bundesrepublik. In: Der Spiegel. Hamburg. H. 12/1966, S. 57–73.

[21] Siehe Theodor W. Adorno: Erziehung nach Auschwitz. In: ders.: Gesammelte Schriften. Band 10.2 Kulturkritik und Gesellschaft. Frankfurt/M. 1977, S. 674–690.

[22] Ralph Giordano: Die zweite Schuld oder von der Last ein Deutscher zu sein. Berlin 1990.

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