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Heft 75: 100 Jahre Paschukanis‘ "Allgemeine Rechtslehre und Marxismus"

Von: Andreas Harms

Heft 75: 100 Jahre Paschukanis‘

Reihe "Philosophische Gespräche", Heft 75, 43 S.

INHALT

1. Einleitung 
2. Biografischer und historischer Kontext
3. Paschukanis‘ Gegenstand der Untersuchung und der Kritik
3.1.  Frontalangriff auf die Normativität 
3.2.  Vom Frontalangriff zur stalinistischen Wende 
4. Allgemeine Rechtslehre und Marxismus 
4.1.  Paschukanis methodische Herangehensweise
4.2   Kritik der juristischen Grundbegriffe und an Kelsens Normativismus als Ideologiekritik  
4.3   Von der Ideologiekritik zu Marx‘ Kapital
4.4   Staat und Strafrecht, Moral und Ethik bei Paschukanis
5. Kritiken
6. Weiterentwicklung von Paschukanis‘ Theorie
6.1.  Das Problem der Geltung des Rechts 
6.2.  Emanzipation mit der Rechtssubjektivität – nicht gegen sie 
6.3.  Realabstraktion, Rechtsfetischismus und Vermittlung durch die Zirkulation
7. Schluss

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LESEPROBE

 

1. Einleitung

Wenn es um Marx und das Recht, um kritische Rechtstheorie oder um die Kritische Theorie im Zusammenhang mit dem Recht geht, fällt häufig der Name Eugen Paschukanis (wissenschaftliche Transliteration: Jewgeni Bronislavovič Pašukanis). Sein Hauptwerk, Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. Versuch einer Kritik der juristischen Grundbegriffe, das 1924 erstmals in der Sowjetunion erschien, ist im Jahr 2024 hundert Jahre alt geworden (zitiert wird hier nach der deutschen Übersetzung von 1929, Freiburg 2003; im Folgenden: ARuM). Dieses Jubiläum bietet Anlass, sich erneut mit den zentralen Thesen von Paschukanis, ihrer Rezeption und seiner biografischen Entwicklung zu befassen.

Die Erstveröffentlichung erfolgte 1924 in russischer Sprache. Mangels Sprachkenntnissen konnte der Verfasser der vorliegenden Untersuchung die Originalausgabe nicht konsultieren, stützt sich jedoch auf die deutsche Übersetzung von 1929. Bereits 1927 war eine erste deutsche Fassung erschienen. Paschukanis’ vergleichsweise schmales Werk – insbesondere im Vergleich zu den umfangreichen Schriften von Marx und Engels – geht auf einen Vortrag zurück, den er 1923 vor der Sozialistischen beziehungsweise Kommunistischen Akademie der Wissenschaften hielt. Im selben Jahr hielt sich Paschukanis zeitweise in Berlin auf und war in der Vertretung der Sowjetunion als juristischer Berater tätig. Er soll zudem am sogenannten Rapallo-Vertrag mitgewirkt haben – einem völkerrechtlichen Abkommen, das im April 1922 im italienischen Rapallo zwischen dem Deutschen Reich und der damals noch Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik geschlossen wurde.[1]

Die Grundidee von Paschukanis lässt sich in knapper Form zusammenfassen, hat jedoch – wie die Vielzahl späterer Rezeptionen, Abgrenzungen und Weiterentwicklungen zeigt – anhaltende Diskussionen ausgelöst. Paschukanis knüpft unmittelbar an die „ungeheure Warensammlung“ und die „Warenhüter“ aus dem ersten Band von Karl Marx’ Kapital an.[2] Er erkennt in der modernen, warenproduzierenden Gesellschaft die Notwendigkeit, Personen beziehungsweise Rechtssubjekte als reale Individuen und zugleich als reale Abstraktionen zu konstituieren. Diese Konzeption blieb jedoch fragmentarisch. Seine enge Bezugnahme auf wenige Passagen aus den Anfangskapiteln des Kapital führte dazu, dass seine Theorie in der Folge je nach theoretischem Standpunkt entweder verworfen oder in teils weitreichender Weise fortentwickelt wurde.

Als bleibendes Verdienst kann gelten, dass Paschukanis als Erster eine vom Kapital, genauer vom ersten Band, inspirierte kritische Rechtstheorie entwickelte – eine Theorie, die den Namen marxistische Rechtstheorie im eigentlichen Sinne verdient. Dies geschah zu einer Zeit, als die Kritische Theorie der später sogenannten Frankfurter Schule erst im Entstehen war.

Die Entstehungszeit von Paschukanis’ Werk fällt in die 1920er Jahre, eine Phase, die insgesamt außerordentlich produktiv für die theoretische Neuorientierung einer an Marx orientierten Gesellschaftskritik war. Zu nennen ist hier insbesondere Georg Lukács, der nahezu zeitgleich mit seiner Aufsatzsammlung Geschichte und Klassenbewusstsein (1923) einen Grundlagentext für die Entwicklung des sogenannten Westlichen Marxismus vorlegte.[3] Damals, in den Jahren unmittelbar nach der Russischen Revolution, dominierte noch eine andere Perspektive auf die Arbeiterklasse: Das „revolutionäre Subjekt“ der sozialistischen Arbeiterbewegung und des klassischen Marxismus war noch nicht den Parteiapparaten und Staatsformen des sogenannten real existierenden Sozialismus unterworfen. Auch hatten die Arbeiterklasse noch nicht die historische Niederlage bei der Abwehr des deutschen Nationalsozialismus erlitten.

Paschukanis entwickelte seine Thesen zum modernen Recht zudem Jahrzehnte vor den neuen Marx-Lektüren, die in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg eine erneute theoretische Wende einleiteten. Diese neuen Lektüren zeichneten sich durch eine kritischere Haltung gegenüber den politischen Ambitionen der klassischen Arbeiterbewegung aus und rückten, zumindest im deutschsprachigen Raum, die systematische Analyse der Anfangskapitel des Kapital sowie die Wertformanalyse in den Mittelpunkt der Diskussion. Vor diesem Hintergrund lässt sich die Bedeutung von Paschukanis’ Allgemeiner Rechtslehre und Marxismus präziser einschätzen: Trotz ihres fragmentarischen Charakters war sie ihrer Zeit weit voraus und stellt eine genuine Pionierleistung auf dem Gebiet der marxistischen Rechtstheorie dar.

In diese wissenschaftliche Orientierung sind zunächst Paschukanis‘ politischer Werdegang und seine Prägung durch die Russische Revolution und ihre Folgen einzubeziehen.

2. Biografischer und historischer Kontext

 

Eugen Paschukanis wurde 1891 geboren. Bereits im Alter von sechzehn Jahren engagierte er sich in der sozialdemokratischen Studenten- und Arbeiterjugend des damaligen Petersburg, wo er zunächst Rechtswissenschaften studierte. Nachdem ihm die zaristische Polizei mit Ausweisung drohte, verließ er 1910 Russland und setzte sein Studium in München fort – über einen dortigen Abschluss ist allerdings nichts bekannt. Unklar bleibt auch, ob er tatsächlich an einer Dissertation zum Arbeitsrecht arbeitete. Einen Doktortitel benötigte er für seine spätere akademische und politische Laufbahn in der Sowjetunion ohnehin nicht. Aus den Literaturverweisen und theoretischen Bezugnahmen seines Hauptwerks lässt sich jedoch schließen, dass Paschukanis bereits während seiner Münchener Zeit wesentliche rechtstheoretische Impulse aufnahm und weiterverarbeitete.

Nach seiner Rückkehr nach Russland infolge des Ersten Weltkriegs knüpfte er an seine früheren politischen Aktivitäten an. Er beteiligte sich an den Antikriegsprotesten und trat 1918 der neu gegründeten Kommunistischen Partei bei. Zunächst war er als sogenannter Volksrichter tätig, später im sowjetischen Außenministerium, wo er – so die Überlieferung – am Rapallo-Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion mitwirkte. 1927 gründete Paschukanis gemeinsam mit Peter Stutschka an der Akademie der Wissenschaften die „Sektion für Allgemeine Theorie des Staates und des Rechts“. 1931 übernahm er die Leitung der Einrichtung, die nun als „Institut für Sowjetrecht und Aufbau“ bezeichnet wurde. Stutschka und Paschukanis gelten als Begründer der sogenannten Warentausch-Konzeption des Rechts, im englischen Sprachraum bekannt als Commodity Exchange School of Law.[4] Stutschka verstarb bereits 1932.

Mit dem Aufstieg des Stalinismus geriet auch Paschukanis unter Druck – sowohl seine Theorie als auch seine Person. Das stalinistische Terrorregime, verkörpert durch den Generalstaatsanwalt Andrei Wyschinski, der die Moskauer Schauprozesse initiierte, machte ihn zum Opfer politischer Säuberungen. Paschukanis wurde im September 1937 nach einem Schnellverfahren zum Tode verurteilt und noch am selben Tag hingerichtet. Zuvor hatte er sich bis Anfang 1937 in hohen Funktionen halten können; 1936 war er sogar stellvertretender Volkskommissar der Justiz. Seine Verhaftung erfolgte am 20. Januar 1937, kurz nachdem er in der Prawda von P. F. Judin öffentlich angegriffen worden war. Die Vorwürfe richteten sich sowohl gegen sein theoretisches Konzept als auch gegen seine Person. Wyschinski bezeichnete die Theorie von Paschukanis später polemisch als „Schädlingstheorie“ (Prawda, 1938). Nach Stalins Tod wurde Paschukanis von der Militärabteilung des Obersten Gerichtshofs der UdSSR postum rehabilitiert.

Die Ermordung von Paschukanis und sein dramatischer ‘Sturz‘ – um einen milderen Begriff zu verwenden – lassen sich letztlich nicht vollständig erklären. Einerseits entzieht sich die Verfolgung und Hinrichtung zahlreicher Parteimitglieder und Funktionäre unter Stalin rationaler Begründung, da diese keine reale Bedrohung für die Herrschaft Stalins darstellten und die vermeintlichen „Abweichungen“ von der Parteilinie häufig erzwungen oder fingiert waren. Andererseits begünstigte die innerparteiliche Struktur – mit ihrer institutionellen Willkür und ihrem Denunziationssystem – Mechanismen, die persönliche Rivalitäten und opportunistische Anschuldigungen förderten und so die Säuberungen begünstigten.

Als Allgemeine Rechtslehre und Marxismus 1924 erstmals erschien (bis 1927 folgten drei weitere russische Auflagen sowie die erste deutsche Übersetzung), war der sogenannte Kriegskommunismus – geprägt durch Bürgerkrieg, Enteignungen und Zwangsmaßnahmen zur Sicherung der Versorgung – bereits beendet. Seit 1921 galt die „Neue Ökonomische Politik“ (NEP), die insbesondere in der Konsumgüterproduktion marktwirtschaftliche Elemente wieder zuließ. Mit ihr entstand erneut eine begrenzte bürgerliche Schicht, ehe die NEP 1927 durch einen Parteitagsbeschluss offiziell beendet wurde. Diese gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen – einschließlich der innerparteilichen Machtkämpfe nach Lenins Tod und dem Aufstieg Stalins – dürften auch auf Paschukanis’ theoretische Positionen eingewirkt haben.

Auf den ersten Blick scheint sein Werk jedoch kaum von den politischen Kampagnen der Zeit beeinflusst zu sein, da es sich inhaltlich vornehmlich auf Marx stützt und sich deutlich von zeitgenössischen bürgerlichen Rechtstheorien abgrenzt. Gleichwohl zeigt ein Blick in das Vorwort zur ersten deutschen Ausgabe von 1929, dass Paschukanis sich der gesellschaftlichen Umbrüche durchaus bewusst war und sie in seine Überlegungen einbezog. Dort heißt es (ARuM, S. 31):

„Aber die Erfahrungen der Oktoberrevolution haben gezeigt, daß sogar nach dem Zusammenbruch der Grundfesten der alten Rechtsordnung, nachdem die alten Gesetze, Reglements und Vorschriften in einen Haufen Makulatur verwandelt worden sind, die alten Denkgewohnheiten noch immer eine erstaunliche Zähigkeit aufweisen.“

Dieses Zitat richtet sich in erster Linie gegen die psychologische Rechtsschule, die Paschukanis’ Ideologiebegriff fundamental widersprach. Im Vorwort zur zweiten russischen Auflage erläutert er zudem, dass die „vollentwickelte Existenz des Rechts“ allein in der bürgerlichen Gesellschaft anzutreffen sei, diese jedoch „unentwickelte und rudimentäre Formen“ nicht ausschließe (ARuM, S. 42). Diese Bemerkung lässt sich als Hinweis auf einen historischen Entwicklungsprozess des Rechts im Sinne eines dogmatisch verstandenen Historischen Materialismus lesen – sie könnte jedoch ebenso auf die NEP bezogen werden: als Versuch, die NEP nicht als Rückfall in bürgerliche Verkehrsformen, sondern als temporäre Übergangsphase zu deuten, bevor sich diese Formen im Sozialismus vollständig aufheben sollten – was bekanntlich nicht eintrat.

...

 

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[1]      Vgl. Mamut, Leonid: Nachwort zu Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. In: Eugen Paschukanis: Allgemeine Rechtslehre und Marxismus,
Freiburg 1991, S. 290 – 315.

[2]      Vgl. Marx, Karl: Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hrsg.): Karl Marx/Friedrich Engels: Werke, Bd. 23 (im Folgenden MEW). Berlin/DDR 1965, S. 49 und 99.

[3]      Vgl. Lukács, Georg: Geschichte und Klassenbewusstsein. Bielefeld 2013.

[4]      Vgl. Beirne, Piers / Sharlet, Robert: Editor’ Introduction to Evgeny Pashukanis. In: Beirne, Piers / Sharlet, Robert (Hg.): Selected Writings on Marxism and Law. London & New York 1980, S. 273 – 301.

  • Preis: 4.00 €
  • Erscheinungsjahr: 2026